Strompreise: Wurden Sie heute schon geschröpft?


Mit neuen Tricks wollen Energieanbieter den Verbrauchern hohe Strompreise unterjubeln. Doch die Stromkunden können sich wehren. Wir zeigen, wie. Von Claus Hecking für DIE ZEIT.

Hamburg - Die Preiserhöhung ist als Werbung getarnt. Und wie bei einer Anzeige sieht man auf der Postsendung des Stromanbieters Eprimo erst mal nur das, was man sehen soll: das TÜV-Siegel, die Testsieger-Plakette und in fett gedruckten grünen Buchstaben den Befehl: »SICHERN SIE SICH DIE XXL-PREISGARANTIE!« Die »Infopost« von Eprimo, der Billigtochter von RWE, sieht aus wie einer dieser Flyer, die einem beim Öffnen des Briefkastens entgegenfallen und die man sofort ungelesen in den Papierkorb wirft. Und just diesen Zweck soll das Schreiben wahrscheinlich auch erreichen: dass es die Kundschaft nicht liest.

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Was Adressaten leicht übersehen können, sind zwei 3,0 Millimeter hohe Sätze: »Zusammen mit den gesunkenen Einkaufskonditionen gelten daher ab dem 01. 10. 2016 folgende Preise in Ihrem Tarif.« Und: »Der Arbeitspreis in Cent/kWh liegt bei 27,79.« Klingt harmlos, bedeutet aber für einen Eprimo-Kunden mit vierköpfiger Familie im Schnitt rund 120 Euro Preiserhöhung im Jahr. Beim Nachschauen im alten Vertrag zeigt sich: Bislang verlangte der Anbieter weniger als 25 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

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Vielen deutschen Stromkunden geht es derzeit ähnlich. Hunderttausende erhalten in diesen Wochen Post von ihren Versorgern. Mindestens 240 Anbieter haben seit dem Jahreswechsel den Strom verteuert. Laut Gesetz müssen sie die Abnehmer erstens darüber informieren. Und zweitens müssen sie auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, das den Kunden wegen der Preiserhöhung zusteht. Doch viele Anbieter scheuen es, diese Botschaft offen zu verkünden. Stattdessen versuchen sie, der Kundschaft die Verteuerung mithilfe von Tricks unterzujubeln.

»Was hier geschieht, ist am Rande des unlauteren Wettbewerbs«, sagt Jürgen Schröder, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Schröder ist ein bedächtiger Jurist. Aber wenn er über Stromlieferanten redet, die ihre Abnehmer übervorteilen, wird seine Stimme höher und lauter: »Versteckte Preiserhöhungen sind eine Masche in dieser Branche, die immer mehr ausufert.«

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Oft wenden sich Stromkunden mit solch dubiosen Briefen ihrer Versorger an die Verbraucherschützer. »UNSER TOP-ANGEBOT: 24 MONATE PREISGARANTIE« überschreibt etwa der Frankfurter Versorger Enervatis einen vermeintlichen Werbebrief. Darauf reckt ein Kind seine Arme jubelnd in die Luft, dicke Buttons bewerben das Angebot für »nur 3,99 € pro Monat«. Irgendwo in der Mitte steht dann unauffällig die entscheidende Zeile: »Zum 01. 04. 2016 berechnet sich Ihr Tarif …« Der Kunde hatte keine drei Monate vorher bei Enervatis unterschrieben.

Andere machen es ihren Geschäftspartnern noch schwerer, die Verteuerung überhaupt mitzukriegen. Das Magdeburger Unternehmen Stromio etwa schickt Kunden der Marke Grünwelt eine E-Mail mit der Mitteilung: »Wir haben in Ihrem Online-Portal zum Vertragskonto ein neues Dokument für Sie zur Verfügung gestellt.« Der Kunde muss sich also erst umständlich einloggen – um sich dann durch ein zweiseitiges, eng bedrucktes Schreiben zu kämpfen. Der Schlüsselsatz verbirgt sich auf Seite zwei, im fünften von sieben Abschnitten, Zeile 37: »Daher beträgt Ihr Arbeitspreis ab dem 17. 10. 2016 29,93 Cent pro kWh.« Wühlt man sich dann noch durch die Akten und wirft den Taschenrechner an, findet man heraus: 13 Prozent Preiserhöhung.

Auch ExtraEnergie setzte auf das Prinzip Langeweile. Das Neusser Unternehmen, das die Marken Prioenergie und Hitenergie nutzt, schickte Kunden eine mehrseitige Mail. In der wies es erst nach anderthalb Seiten Blabla über die Energiewende und deren Folgen auf die anstehende Preiserhöhung hin – mitten im Fließtext und in gerade mal zwei Sätzen. Es folgten weitere Textmassen: womöglich für diejenigen, die Papierkram von hinten lesen.

»Solche Schreiben sind nach unserer Ansicht unwirksam«, sagt Verbraucherschützer Schröder. »Wenn ein Kunde diese Preiserhöhungen nicht mitbekommt, muss er sie nicht bezahlen.« Die Verbraucherzentrale Sachsen hat ExtraEnergie verklagt und in erster Instanz gesiegt: Das Landgericht Düsseldorf sieht in den E-Mails eine unzulässige Verschleierung. ExtraEnergie hat Berufung eingelegt. In Kürze entscheidet das Oberlandesgericht.

Es ist keineswegs der erste langwierige Prozess, nicht gegen ExtraEnergie und auch nicht gegen andere Stromversorger, den Stromkunden und Verbraucherschützer führen. Mal drehen sich die Klagen um dubiose Vorkasse-Tarife, mal um versteckte Preise für ein »Strompaket«, verspätete Rückzahlung von zu hohen Abschlägen und was sonst noch so alles im Kleingedruckten steht. Aber immer geht es um dieselbe Masche: Am Anfang locken Stromanbieter Kunden mit Spottpreisen oder Bonuszahlungen. Und dann nehmen sie die Verbraucher aus – in der Hoffnung, dass die es gar nicht merken. Oder zu bequem sind, um wieder abzuspringen. »Irgendwo müssen wir ja auch noch Geld verdienen«, sagt ein hoher Manager eines großen Stromkonzerns zu diesen Praktiken.

Eigentlich ist es genau die falsche Zeit, um Stromtarife zu erhöhen. Im Großhandel an der Börse sind die Strompreise dieses Jahr auf den tiefsten Stand seit 2003 gefallen; zeitweise waren es kaum mehr als zwei Cent je Kilowattstunde. Der Endverbraucherpreis hingegen schwebt in luftigen Höhen. Im Mittel zahlen Privatkunden 27,11 Cent. Mehr als 25 Millionen Deutsche sitzen sogar noch auf dem extrem teuren Grundversorgungstarif, weil sie aus Unwissen oder Trägheit nie den Anbieter oder Tarif gewechselt haben. Sie müssen durchschnittlich 30,29 Cent hinblättern. Mehr als je zuvor.

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Natürlich ist im Strompreis, den die Kunden zahlen, mehr drin als nur der Einkaufspreis im Großhandel. Er enthält Steuern sowie die sogenannte EEG-Umlage für Solar-, Wind- oder Biogasanlagen. Deren Betreiber dürfen ihren Strom zu höheren Preisen ins Netz einspeisen. Die Kosten werden auf die Allgemeinheit umgelegt. Es ist also unbestritten, dass auch die Energiewende, zu deren Finanzierung die EEG-Umlage eingeführt wurde, Elektrizität verteuert.

Eprimos Siebtel der Wahrheit

Aber ist die Energiewende allein schuld? Wenn man so manches Schreiben liest, könnte man das denken. »Hierdurch steigen (…) Abgaben und Umlagen in der gesamten Branche«, schreibt Eprimo in seiner »Infopost«, »z. B. die staatliche Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage oder die Netznutzungsentgelte, die zu einer Veränderung Ihres Strompreises führen.«

Das ist allerdings nur ein Siebtel der Wahrheit. Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage ist gegenüber 2015 in der Tat gestiegen – jedoch nur um 0,19 Cent pro kWh. Die Netznutzung ist im Schnitt 0,17 Cent teurer geworden, die EEG-Umlage um gut 0,18 Cent gestiegen, andere Abgaben um 0,23 Cent. Im Gegenzug ist der durchschnittliche Strom-Beschaffungspreis aber um 0,45 Cent gefallen. In Summe dürfte Eprimo nur Kostensteigerungen von 0,33 Cent haben; mit Umsatzsteuer wären das 0,4 Cent. Der Preisaufschlag, den der selbst erklärte »Discounter« verlangt, ist aber mehr als siebenmal so hoch: 2,86 Cent pro kWh.

Für die Discounter rechnen sich die Schnäppchentarife nicht

»Manche Firmen nutzen das geringe Interesse der Kunden im Strombereich aus«, sagt Andreas Stender. Der Energieberater bei AT Kearney nimmt aber auch die Branche in Schutz: »Discountanbieter haben keine Alternative zu Preiserhöhungen.« (…)

„509,13 € gespart!“ – „15 % Neukundenbonus“ – „240 € Sofortbonus“. So rangeln die Anbieter auf Verivox oder Check24 um den Platz an der Sonne. Nur wer ganz oben steht in den Stromvergleichsportalen, der kann Kundenscharen ködern. Gerade Verbraucher, die noch immer in der teuren Grundversorgung stecken, können mit diesen Lockangeboten ihre Stromrechnung einmalig um Hunderte Euro verringern. Aber: Für die Discounter rechnen sich die Schnäppchentarife hinten und vorn nicht.

AT Kearney hat die Preise der fünf billigsten Angebote auf Check24 für Berlin, Hamburg und München analysiert. Ergebnis: Von durchschnittlich 1015 Euro Jahresumsatz für 3.500 verkaufte Kilowattstunden Strom plus Anschlussgebühren bleibt schon nach Abzug von Neukundenboni, vorgegebenen Netzentgelten und Steuern gar nichts mehr übrig für die Anbieter. Diese müssen dann aber noch den Strom einkaufen (gut 110 Euro) und dem Vergleichsportal Provision zahlen (um die 50 Euro). Macht über den Daumen gepeilt 160 Euro Miese – und das alles noch vor Abzug der eigenen Unternehmenskosten.

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In Jahr zwei, wenn die Versorger keinen Bonus und keine Provision mehr zahlen, müssen sie erst einmal die Verluste aus Jahr eins wettmachen. „Bei derartigen Angeboten braucht ein Anbieter in der Regel drei bis vier Jahre, bis er Profit an dem Kunden macht“, sagt Stender. „Es sei denn, man erhöht schnell die Preise.“

Der Trick mit dem Weihnachtsbonus

Oder man versucht, mit Tricks den Kunden ihren Bonus vorzuenthalten. Besonders viel Einfallsreichtum zeigt hier der Kölner Anbieter 365 AG, der besser bekannt ist unter Marken wie almado-Energy oder immergrün. Das Unternehmen offerierte in einer „Weihnachtsaktion“ Kunden einen Zusatzbonus von 50 Euro, wenn sie ihren Vertrag zu gleichbleibenden Konditionen verlängerten. Wer sich ködern ließ, dem strich der Discounter den anfangs versprochenen Neukundenbonus von 25 Prozent Rabatt. Begründung: Die Kunden hätten vor Ablauf des ersten Vertragsjahres einen Tarifwechsel vorgenommen – und damit ihren Bonusanspruch verloren.

Ein anderes Mal gab almado eine saftige Preiserhöhung bekannt. Als ein Kunde daraufhin zum Ablauf des ersten Lieferjahres kündigte, meldete ihn das Unternehmen noch vorher ab und verweigerte ihm die Auszahlung des Bonus. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Köln der 365 AG Ende Juli sechs Klauseln aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt: unter anderem den nachträglichen Bonusausschluss für Besitzer von Solaranlagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Grund zur Klage gibt es vielerorts. Bei der Schlichtungsstelle Energie, die Verbraucher anrufen können, sind im bisherigen Jahresverlauf schon rund 3.900 Beschwerden über Hunderte Stromanbieter eingegangen. Einigen sich die Streitparteien nicht, geht es oft vor Gericht. Laut Bundesgerichtshof können Kunden unrechtmäßige Preiserhöhungen der vergangenen drei Jahre beanstanden.

Bei solchem Geschäftsgebaren ist es wenig verwunderlich, dass 2014 nur acht Prozent der Deutschen ihren Anbieter wechselten. Passivität ist aber auch kein Ausweg. Und der Fall Eprimo zeigt: Man kann sich erfolgreich wehren.

Die RWE-Tochter ist im Visier der Verbraucherschützer. „Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Vertragserschleichung bekommen“, erzählt Schröder. Verbraucher würden unverlangt von Eprimo oder von beauftragten Vermittlern angerufen. „Und obwohl sie nur Informationsmaterial haben wollen, wird ihnen dann ein angeblich abgeschlossener Vertrag bestätigt beziehungsweise zugesandt.“ Wehrt sich der Angerufene dann nicht rechtzeitig, ist er Kunde geworden.

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Das Unternehmen streitet die Vorwürfe ab. „Eprimo legt großen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und verlangt dies selbstverständlich auch von seinen Vertriebspartnern“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage der ZEIT. „Kommt es dennoch zu Unregelmäßigkeiten, gehen wir konsequent dagegen vor. Wenn nötig, kündigen wir die Zusammenarbeit mit dem Vertriebspartner auf.“ Eprimo muss sich nicht zum ersten Mal rechtfertigen. Schon 2010 und 2014 warnten Verbraucherzentralen in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vor Drückerkolonnen, die Bürgern am Telefon und an Haustüren Verträge der RWE-Tochter aufgeschwatzt haben sollen. Eprimo hat mittlerweile zumindest einige der beanstandeten Kontrakte wieder aufgelöst.

Wie schwierig die Lage des Unternehmens ist, zeigen Geschäftsberichte, die der ZEIT vorliegen: Zwischen 2007 und 2014, in den ersten acht Jahren nach der Übernahme durch RWE, schrieb Eprimo siebenmal Verlust; insgesamt verbrannte es mehr als 140 Millionen Euro. Und 2015? „Nur so viel: Eprimo schreibt schwarze Zahlen“, erklärt der Sprecher.

„Epriiiimoooooo“, trällert Rolando Villazón in den Werbespots. Der Konzern hat den Startenor für eine neue Kampagne eingekauft. Die verkündet das sperrige Motto: „Der bestehende Kunde steht im Mittelpunkt.“ Sollte der Slogan auf die Praktiken anspielen, wie man Bestandskunden Geld aus der Tasche zieht, wäre er erfrischend ehrlich.

Immerhin lässt Eprimo mit sich reden. Anruf, Warteschleife, Reklamation: Sofort bietet die Hotline-Mitarbeiterin dem Kunden anstelle der 27,79 Cent einen Tarif mit 25,51 Cent Arbeitspreis je kWh an. Als sie auf ein Onlineangebot über 23,54 Cent verwiesen wird, willigt die Eprimo-Dame ein. Aus der Tariferhöhung ist eine Preissenkung geworden. Man muss bloß mal nachfragen.

Update, 08.09.2016: Neue Vorwürfe gegen eprimo

eprimo muss sich neuer Vorwürfe erwehren, mithilfe unlauterer Geschäftsmethoden Kunden zu ködern. Der Mannheimer Anbieter MVV und die Stadtwerke am See aus Friedrichshafen haben vor Gericht je eine einstweilige Verfügung gegen die RWE-Tochter erwirkt. Ihnen zufolge erhielten Kunden unverlangte Werbeanrufe von eprimo-Beauftragten. Dabei hätten sich manche Anrufer als Mitarbeiter von MVV beziehungsweise der Stadtwerke am See ausgegeben. Viele Angerufene hätten anschließend Lieferverträge von eprimo zugeschickt bekommen, obwohl sie überhaupt kein Angebot angenommen hätten. Ein eprimo-Sprecher sagte dazu: »So etwas darf nicht passieren. Wir stellen das ab.«

Update 2, 09.09.2016: Noch mehr Einstweilige Verfügungen gegen Eprimo

Die Stadtwerke Hannover („enercity“) berichten auf ihrer Website: „Mit einer Unterlassungsklage ist enercity erfolgreich gegen unlautere Wettbewerbsmethoden vorgegangen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um unerwünschte Telefonwerbung der RWE-Tochter eprimo. In den vergangenen Wochen häuften sich Rückmeldungen von enercity-Kunden, die ohne ihre Zustimmung von Wettbewerbern telefonisch kontaktiert wurden.

Auf Basis einer eidesstaatlichen Erklärung einer Betroffenen hat enercity am 11. Mai 2016 beim Landgericht Hannover Klage gegen die eprimo GmbH (RWE-Tochter) eingereicht und inzwischen eine Unterlassungserklärung erwirkt. Die Betroffene konnte belegen, dass von ihr keine Einwilligung zum Kontakt gegeben wurde. Der Stromanbieter eprimo wurde mit Beschluss vom 1. August 2016 verurteilt, „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs private Endverbraucher ohne vorausgegangene Aufforderung oder deren Einverständnis telefonisch anzusprechen und den Bezug von Strom und Gas anzubieten“. Das heißt, so genannte „Cold calls“ sind eprimo damit untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.

„Es ist für mich unverständlich, welchen Kundenzugang unsere Wettbewerber haben“, erläutert die Vorsitzende des Vorstands von enercity, Dr. Susanna Zapreva. „Unfairer Umgang mit Kunden wird von uns keinesfalls geduldet, und wir sehen uns in der Pflicht, im Interesse unserer Kunden dagegen vorzugehen.“

Die unlauteren Methoden der RWE beziehungsweise der Tochter eprimo im enercity-Netzgebiet sind kein Einzelfall. Das zeigt auch das erfolgreiche Urteil der Stadtwerke Northeim in Südniedersachsen. Hier muss RWE ein Ordnungsgeld von 45.000 Euro wegen unlauteren Wettbewerbsmethoden an die Stadtwerke Northeim zahlen.

2 Gedanken zu „Strompreise: Wurden Sie heute schon geschröpft?

  1. Vielen Dank für diese tolle Übersicht!

    Ich möchte eine weitere Strompreis-Abzocke vom bereits sehr gut bekannten Stromanbieter 365 AG ergänzen.

    Weder im Betreff („Informationen zu Ihrer Energieversorgung“) noch im Anschreiben der E-Mail aus dem Jahr 2014 war von einer Preiserhöhung die Rede. Stattdessen wurde am Ende des Schreibens folgender Satz hervorgehoben: „Zusammengefasst haben wir drei gute Nachrichten für Sie“ und auf ein Gewinnspiel hingewiesen. Die E-Mail umfasste auch noch zwei Anhänge, wobei die erste Seite des zweiten Anhangs sehr stark dem Anschreiben der E-Mail entsprach, inklusive der Aussage „Drei gute Nachrichten auf einen Blick“. Erst auf der vierten Seite des zweiten Anhangs folgte – ohne Hervorhebung – verklausuliert die Preiserhöhung. Dabei wird nicht von einer Preiserhöhung gesprochen, sondern stattdessen der neue Grundpreis genannt. In einem Rechtsstreit befand das AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I)) die Preiserhöhung als sittenwidrig und entschied im Interesse des Verbrauchers (siehe: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/neukundenbonus-verweigert-preisaenderung-in-auftragsbestaetigung/)

  2. Der Wahnsinn hat Methode und war bereits Forschungsgegenstand an der FU Berlin (Professorin Dr. Doréen Pick). In den Kundenanschreiben wurden eine Reihe Verschleierungsmechanismen entdeckt, die das Ausmaß der Preissteigerungen im Unklaren ließen. http://strom-report.de/strompreise/#strompreise-preiserhoehungen

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