Der vorletzte Akt


Das Bundesverfassungsgericht fordert, Konzerne für den Atomausstieg zu entschädigen. Der Staat könnte dennoch glimpflich davonkommen. Von Petra Pinzler und Claus Hecking für DIE ZEIT, 08.12.2016

Karlsruhe – Dienstagmorgen, kurz nach zehn: plötzlich schnellen die Börsenkurse der deutschen Stromriesen in die Höhe. Drei Prozent, vier, fünf, sechs Prozent Plus – so einen Run auf ihre Aktien haben RWE und E.on lange nicht mehr erlebt. Es sind die Minuten, in denen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt wird, das vielleicht mehrere Milliarden Euro wert ist für RWE, E.on und Vattenfall. Denn die Karlsruher Richter urteilten, dass den Atomkonzernen Entschädigungen zustehen: Dafür, dass sie ihre Meiler auf Druck der Bundesregierung früher als ursprünglich geplant abschalten mussten. Gäbe es eine Aktie des deutschen Staates, müsste sie zur gleichen Zeit fallen. Denn zahlen muss der Finanzminister. Also der Steuerzahler.

Politik gegen Atomwirtschaft. Längst wirkt dieser Konflikt wie eine schier endlose Schachpartie – bei der viele Zuschauer nur noch eines sehen: Im Vorteil sind immer die Atomkonzerne. Mal weil sie eine schlagkräftige Lobby haben, mal weil sie womöglich kurz vor dem Bankrott stehen und der Staat die Müllentsorgung übernehmen soll. Mal weil sie, wie in diesem Fall, schlecht gemachte Gesetze zum Atomausstieg einer längst abgewählten schwarz-gelben Regierung vor Gericht aushebeln.

Doch eines ist dieses Mal anders.

Macht die Bundesregierung jetzt den richtigen Zug, und der ist gar nicht so schwer, dann muss sie womöglich gar keinen Schadenersatz an die Konzerne bezahlen. Mehr noch: Sie könnte sich künftige Gerichtsprozesse ersparen – und das Karlsruher Urteil sogar schon nächste Woche dazu nutzen, den Atomausstieg zu regeln. Ein für alle Mal.

Aber der Reihe nach.

Rückblende: 15. Juni 2009, drei Monate vor der Bundestagswahl, Jahrestagung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie. Die Kanzlerin redet. Und bezieht Position: »Wenn ich sehe, wie viele Kernkraftwerke auf der Welt (…) gebaut werden«, sagt Merkel, »dann wäre es wirklich jammerschade, sollten wir aus diesem Bereich aussteigen.«

Ebendiesen Ausstieg hatte Gerhard Schröders rot-grüne Bundesregierung 2002 beschlossen – und mit den AKW-Betreibern vereinbart, dass sie nur noch begrenzte Mengen Atomstrom produzieren dürfen. Doch Union und FDP machen im Wahlkampf 2009 Stimmung gegen das baldige Ende der Kernkraft. Und gewinnen. Am 8. Dezember 2010 beschließt der Bundestag die Verlängerung der Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre. Der Staat teilt den Betreibern weitere Atomstrom-Kontingente zu.

Vier Monate später wird wieder alles anders. Am 11. März 2011 überspülen Tsunami-Wellen die Schutzwälle des Atomkraftwerks Fukushima, legen die Kühlanlagen lahm. Am 12. März schockieren Bilder des explodierenden Blocks die Welt. In den folgenden Tagen kommt es in mehreren Reaktoren zur Kernschmelze. Die Lage gerät außer Kontrolle.

Am 14. März startet Merkel die Wende ihrer Atomwende. Sie setzt die Laufzeitverlängerung für die deutschen Meiler wieder aus. Die schwarz-gelbe Koalition beschließt wenig später den zweiten Atomausstieg, streicht die Laufzeitverlängerung endgültig, ordnet das Aus für acht alte Nuklearfabriken an. Bis 2022 sollen alle übrigen Meiler abgeschaltet sein.

Der Beschluss ist radikaler als der Ausstieg von Rot-Grün. Während Schröders Regierung den Konzernen überließ, wann sie die zugeteilte Menge Atomstrom produzieren, verordnet Merkels Regierung den verbliebenen neun AKWs außerdem feste Abschaltdaten. Dies engt die AKW-Betreiber ein – auch weil sie ihre Stromkontingente nicht mehr von einem AKW auf das andere verteilen können.

In den Konzernzentralen herrscht Wut, bei den Aktionären Entsetzen. E.on, RWE und Vattenfall starten eine Serie von Klagen: gegen die abermalige Verkürzung der Laufzeiten, gegen die Abschaltung der sieben alten Meiler, gegen die festen Enddaten für die übrigen. Sie fordern Entschädigungen für die Investitionen, die sie zwischen Merkels Laufzeitverlängerung und dem zweiten Ausstieg vorgenommen haben – im Glauben, es werde weitergehen mit der Kernkraft. Auf 19 Milliarden Euro beziffern die Konzerne ihren Schaden.

Die Verfahren ziehen sich lange hin; mehr als zwei Dutzend laufen noch. Doch in einem der wichtigsten hat das Bundesverfassungsgericht den Konzernen nun recht gegeben. Teilweise.

Die Karlsruher Richter erklären, der Ausstieg sei zwar »im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar«. Trotzdem müsse der Staat die Stromkonzerne für ihre Fehlinvestitionen vom Winter 2010 entschädigen. Und einen »Ausgleich« schaffen, sodass Vattenfall und RWE ihre Reststromkontingente noch nutzen oder verkaufen können. Prompt schießen die Aktien der Stromriesen in die Höhe: Die Börsianer spekulieren auf Milliardenzahlungen.

Die Euphorie legt sich schnell wieder. Eine RWE-Sprecherin erklärt: »Nach dem heutigen Urteil ist klar, dass sich die Entschädigungen bei Weitem nicht im zweistelligen Milliardenbereich bewegen werden.« Fast wortgleich äußert sich Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Umweltministerium. E.on spricht von dreistelligen Millionensummen. Am Abend erwarten Experten übereinstimmend »nur« noch etwa eine Milliarde Euro Entschädigung für alle.

Dennoch wühlt der Spruch der Karlsruher Richter die Berliner Politik auf. Denn eigentlich wollte sie die Energiekonzerne ausgerechnet in diesen Tagen von einem großen Teil ihrer Haftung für den Atommüll befreien: mit dem »Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung«. Das Werk entstand in einer Kommission, bestehend aus Vertretern von Regierung, Wirtschaft und Gesellschaft, geleitet vom Grünen-Politiker Jürgen Trittin. Um endlich Ruhe in den ewigen Streit um den Atommüll zu bringen, hatte die Gruppe vorgeschlagen, dass die Betreiber für die Stilllegung und den Rückbau der Kraftwerke zuständig sind und der Staat die Haftung für die Zwischen- und Endlagerung übernimmt, dafür aber von den Konzernen etwa 23 Milliarden Euro erhält. Kommende Woche soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Jetzt aber stellt das Urteil aus Karlsruhe das infrage.

»Die Entschädigungen werden Teil der Verhandlungsmasse«, sagt Claudia Kemfert, Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Sie vermutet, die Konzerne könnten nun »versuchen, den Nachhaftungsbetrag zu vermindern«. Also wird jetzt hinter den Kulissen geschachert. Immer geht es dabei um die eine Gleichung: Enthaftung gegen Klageverzicht. Das heißt: Nur wenn die Konzerne ihre gut zwei Dutzend Klagen zurückziehen, sollen sie von der Regierung auch die passenden Gesetze bekommen, die sie wiederum von einem Teil der Atomlasten entbinden.

Doch in den Parteien tobt nun der Streit darüber, wie schnell und wann man den Klageverzicht der Konzerne politisch braucht. Die einen wollen ihn quasi als Vorleistung sehen – bevor das Gesetz verabschiedet wird. Die anderen wollen das Gesetz möglichst schnell verabschieden, bevor der Wahlkampf beginnt. Ihr Argument lautet: Auch dann habe die Regierung weiter einen starken Hebel. Schließlich wollten die Unternehmen unbedingt zusätzlich zum Gesetz noch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Umgang mit dem Atommüll: um ein für alle Mal sicher zu sein, das nicht die nächste Regierung wieder eine andere Atompolitik macht, möglicherweise zu ihren Ungunsten. Das Abkommen aber würden sie nur bekommen, wenn sie im Gegenzug die Klagen fallen ließen.

Lohnen könnte sich so ein Handel am Ende für alle. Politiker wie auch die Konzerne wollen das Kapitel Atomkraft möglichst bald abschließen – und den Streit nicht bis in alle Ewigkeit fortführen. Denn nichts hassen ihre Wähler und Investoren so sehr wie eine unsichere Zukunft.

***

Aktive Kernkraftwerke, mit voraussichtlichem Abschaltjahr 1

Gundremmingen B (RWE/E.on): 2017

Philippsburg 2 (EnBW): 2019

Brokdorf (E.on/Vattenfall): 2021

Grohnde (E.on/Stadtwerke Bielefeld): 2021

Gundremmingen C (RWE/E.on): 2021

Isar 2 (E.on/Stadtwerke München): 2022

Lingen (RWE/E.on): 2022

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Abgeschaltete Kernkraftwerke

Brunsbüttel (Vattenfall/E.on): 2011

Unterweser (E.on): 2011

Krümmel (Vattenfall/E.on): 2011

Biblis A (RWE): 2011

Biblis B (RW E): 2011

Grafenrheinfeld (E.on): 2015

Philippsburg 1 (EnBW) 2011

Neckarwestheim 1 (EnBW): 2011

Isar 1 (E.on/Stadtwerke München): 2011

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