Gut versteckt: Die Vorsteckkarten mit den Logos von Marlboro und Co überdecken die Bilder krebszerfressener Lungen (Bild: CH)
Bleiben die Ministerien bei dieser Einschätzung, kommen auf die Tabakhändler Kosten in Millionenhöhe zu. Bundesweit gibt es mehr als 300.000 Zigarettenautomaten, und auf vielen davon steht nicht mal ein Hinweis wie „Rauchen kann die Gesundheit gefährden.“
Zigarettenautomaten europaweit
Land | Anzahl der Zigarettenautomaten | Marktanteil |
---|---|---|
Deutschland | 380.000 | 12,0% |
Spanien | 175.000 | 42,5% |
Portugal | 61.000 | 50,0% |
Niederlande | 16.400 | 10,0% |
Italien | 13.850 | 7,0% |
Belgien | 12.300 | 8,9% |
Österreich | 6000 | 6,5% |
Tschechien | 4000 | 2,8% |
Malta | 2400 | 65% |
Luxemburg | 900 | 1,5% |
Gesamte EU | 671.850 |
Die Gruselfotos und Warnungen wie „Rauchen ist tödlich“ sollen Raucher abschrecken und dazu bringen, vor dem Kauf ihre Entscheidung zu überdenken. Am Automaten bekommt der Kunde die Schachtel aber erst zu sehen, nachdem er bezahlt und eine Taste mit dem Logo der gewünschten Marke gedrückt hat. Dann kann er die Zigaretten nicht mehr zurückgeben.
Hier steht nicht mal „Rauchen kann Ihre Gesundheit gefährden“: Ein Zigarettenautomat in Hamburg (Bild: CH)
Doch kaum galten die neuen Regeln, prangten plötzlich bundesweit Millionen Vorsteckkarten aus Plastik in den Regalfronten. Sie zeigen die bunten Markenlogos und überdecken die Scheußlichkeiten. Diese kriegt der Kunde erst zu sehen, nachdem er bestellt hat und die Schachtel auf dem Tresen liegt.
Die Industrielobby nennt ihre Vorsteckkarten rechtskonform
Tabakgegner halten das für eine Umgehung der Gesetze. „Die Warnhinweise sollen in ungeschminkter Weise das zeigen, was die Zigarette wirklich ist: ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko“, erklärt die Drogenbeauftrage der Bundesregierung Marlene Mortler (CSU). „Mit dem Verdecken der Warnhinweise versucht ein Teil des Handels die Verbraucherschutzregelungen des Tabakrechts zu unterlaufen. Das darf nicht sein, und das dürfen die Behörden vor Ort im Interesse des Gesundheitsschutzes auch nicht zulassen.“
Die Industrielobby nennt ihre Vorsteckkarten rechtskonform: „Wie Tabakwaren in den Geschäften ausgestellt werden, ist Sache der Händler“, behauptet der Deutsche Zigarettenverband. „Bei der Abgabe an den Kunden sind die Warnhinweise auf den Packungen nicht verdeckt.“ Alle Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften würden eingehalten. Warnhinweise auf den Automaten seien nicht erforderlich.
Dennoch hoffen Hersteller und Händler darauf, das für sie Schlimmste abwenden zu können. Denn die Länder haben das Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten, den Paragrafen klarer zu formulieren. Und wie zu hören ist, bereitet die Zigarettenlobby eine Gerichtsklage vor.